Jede Straftat, egal wie klein oder unscheinbar, kann und sollte bei der Polizei angezeigt werden.

Straftaten in Bezug auf Extremismus sollten von Flüchtlingen dringend angezeigt werden. In Deutschland ist Volksverhetzung ein schwerer Rechtsbruch. Volksverhetzung bedeutet, dass eine Person zu Hass und Gewalt gegen eine religiöse oder ethnische Bevölkerungsgruppe aufruft, ihr die Menschenwürde abspricht, sie beschimpft oder Falsches über sie behauptet.

Wenn ein Rechtsgut bedroht ist (z.B. eine Person, das Eigentum einer Person) sollte die Polizei verständigt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer Beschwerde oder Anzeige, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Störungen wie Lärmbelästigung, Beleidigungen, Ruhestörungen können der Polizei gemeldet werden.

Wer kann zur Polizei gehen?
Jeder Mensch in Deutschland (Mann, Frau, Kind, Deutscher, Flüchtling usw.) kann sich an die Polizei wenden. Auch wenn jemand nicht weiß, ob er wirklich eine Anzeige erstatten kann, sollte er zur Polizei gehen – sie hilft weiter. Es kostet kein Geld, wenn man im Notfall die Polizei ruft! Es ist ihre Aufgabe, für die Sicherheit aller zu sorgen.